Antrag

 

der Fraktion der FDP

 

 

Gesetz zur Aufhebung des Eigenbetriebsgesetzes

 

 

 

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

 

Gesetz

zur Aufhebung des Gesetzes über die Eigenbetriebe des

Landes Berlin (Eigenbetriebsgesetz – EigG)

(Eigenbetriebsaufhebungsgesetz – EigAG)

 

Vom … 2003

 

 

Artikel I

 

Das Gesetz über die Eigenbetriebe des Landes Berlin (Eigenbetriebsgesetz – EigG) vom 13. Juli 1999 (GVBl. 1999 Nr.29 S.374 ff.) wird aufgehoben.

 

Artikel II

 

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 

 

Begründung:

 

Seit der Verabschiedung des Eigenbetriebsgesetzes 1999 sind im Land Berlin keine Neu- bzw. Wiedergründungen von Eigenbetrieben erfolgt. Das Gesetz ist demnach eine Hülle ohne Inhalt, die gleichwohl von den Senatsverwaltungen administrativ verwaltet werden muss.



Aufgrund der wirtschaftlichen und organisatorischen Nachteile der Rechtsform „Eigenbetrieb“, die 1993 zur Verabschiedung des Berliner Betriebegesetzes, der Umwandlung der seinerzeit verbliebenen Eigenbetriebe „Behala“, „BSR“, „BVG“ und „BWB“ in Anstalten des öffentlichen Rechts und zur Aufhebung des vormaligen Eigenbetriebsgesetzes geführt haben, stellt die Organisationsform „Eigenbetrieb“ auch in Zukunft keine ernstzunehmende Alternative mehr dar. Die Möglichkeit, nichtrechtsfähige Eigenbetriebe zu gründen, besteht nach § 26 LHO weiterhin. Bei Bedarf nach eigener Rechtsfähigkeit der auszugründenden Verwaltungseinheit steht wiederum der Gründung einer Anstalt des Öffentlichen Rechts nichts im Wege. Eigenbetriebe nach dem EigG sind eine Mischform aus den vorgenannten Rechtsformen und verkomplizieren lediglich die Transparenz des Landeshaushaltes und des Beteiligungsbesitzes.

 

Zum Abbau von Bürokratie und zur Vermeidung überflüssiger politischer Debatten über eine bereits überwundene Organisationsform von Verwaltungseinheiten muss dieses Gesetz aufgehoben werden. Die Gründung neuer Eigenbetriebe muss auch als politische Option vom Tisch.

 

Berlin, den 19. August 2003

 

 

Dr. Lindner   v. Lüdeke   Thiel

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschuss-Kennung : VerwRefKITgcxzqsq